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Zusammenarbeit von Stadt und Landkreis Osterode am Harz wird vertieft
12.09.2012

Als 2005 das Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Kraft trat, schloss der Landkreis Osterode am Harz mit den sieben (Samt-) Gemeinden des Landkreises einen Vertrag zur Aufgabenübertragung nach dem SGB II. Diese übernehmen seitdem bestimmte Dienstleistungen für Hilfeempfänger nach dem SGB II und bekommen dafür einen finanziellen Ausgleich aus Bundesmitteln. So berechnen und zahlen sie die Regelleistung der Grundsicherung, während das Jobcenter des Landkreises die aktive Unterstützung der Arbeitslosengeld II-Empfänger bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt übernommen hat. Seit März 2011 zahlen sie außerdem die Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket aus.

Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit kommt nun ein weiterer Baustein hinzu: Der Landkreis Osterode am Harz überträgt einen Teil der Aufgaben der Fachadministration für die Leistungssachbearbeitung im Bereich des SGB II an die Stadt Osterode am Harz. Diese wird Fehlermeldungen der Fachsoftware prüfen, filtern, Anwenderfehler beheben und Programmfehler an das Jobcenter weiter leiten. So können langjährige Praxiserfahrungen und Fachkompetenz genutzt, die Leistungssachbearbeiter vor Ort bestmöglich betreut und die zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters entlastet werden.

„Ungeachtet der Fusionsdiskussion suchen wir weiter aktiv nach Möglichkeiten, die Dienstleistungen der Verwaltungen besser und kostengünstiger zu gestalten. Interkommunale Zusammenarbeit pflegen wir dabei nicht nur mit unseren Nachbarlandkreisen, sondern auch mit unseren Städten und Samtgemeinden“, äußert sich Erster Kreisrat Gero Geißlreiter dazu.

Landkreis Osterode am Harz
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Geißlreiter
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Osterode am Harz
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