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Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung .....
Im Amtsblatt des Landkreises Osterode am Harz Nr. 5/2012 vom 16.02.2012 ist die
Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung für Vertretungstätigkeiten des Landkreises Osterode am Harz in Unternehmen und Einrichtungen veröffentlicht worden.
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