Bodenschutz

Zuständige Behörde:

Landkreis Osterode am Harz (II.4 Bodenschutz)
Abteilung II.4
Naturschutz, Abfallrecht und Bodenschutz
Herzberger Straße 5

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4779

Fax:
05522 960-4791

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Ansprechpartner:

Abteilungsleiter

Herr Rainer Scholz
Abteilung II.4
Abteilungsleiter
Herzberger Straße 5

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4780

Fax:
05522 960-4791

E-Mail:

Internet:

Raum:
B2.02

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technische Sachbearbeitung

Herr Martin Gries
Abteilung II.4
techn. Sachbearbeiter
Herzberger Straße 5

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4778

Fax:
05522 960-4791

E-Mail:

Internet:

Raum:
B2.01

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Verwaltungssachbearbeitung

Herr Stephan Tröh
Abteilung II.4
Sachbearbeiter
Herzberger Straße 5

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4779

Fax:
05522 960-4791

E-Mail:

Internet:

Raum:
B2.01

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Bodenschutz

Lebensgrundlage Boden – ein unverzichtbares Schutzgut

Wir nutzen den Boden auf vielfältige Weise – Böden dienen als

  • Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen,
  • Bestandteil des Naturhaushalts (Wasser- und Nährstoffkreisläufe),
  • Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,
  • Rohstofflagerstätten und vieles mehr.

Neben Wasser und Luft ist seit 1999 auch der Schutz des Bodens durch das Bundes-Bodenschutzgesetz gesetzlich geregelt worden. Die Zielrichtung des Gesetzes und darauf basierender Vorschriften ist es, die vielen unterschiedlichen Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Dazu zählt das Vermeiden und Abwehren von schädlichen Bodenveränderungen (Vorsorgender Bodenschutz) ebenso wie das Sanieren eingetretener Schäden (Nachsorgender Bodenschutz).

Boden ist nicht vermehrbar und verfügt nur über eine begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam. Gefahren für die Nutzbarkeit von Böden können sich z. B. aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

Boden – ein begrenztes Gut

Bei allen geplanten Einwirkungen auf den Boden ist der Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um damit die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Nur so kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

Wichtige Informationen zu ausgewählten Themen des Bodenschutzes – die im besonderen Maße den Landkreis Osterode am Harz betreffen – erhalten Sie aus den nachfolgenden Seiten:

Hier finden Sie die Ansprechpartner beim Landkreis Osterode am Harz:

 

Weitere Informationsquellen

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

  • Bodenschutz & Altlasten
  • Schwermetallbelastung im Harzvorland 

Geodatenportal Niedersachsen

 

Rechtlichen Grundlagen des Bodenschutzrechtes

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)

Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG)

  

Der Landkreis Osterode am Harz  –  Wir sind Ihr verlässlicher Partner! 
–  Nutzen Sie Ihre Potentiale durch unseren Service!