Dem Naturschutz dienende Maßnahmen können prinzipiell auf jeder landwirtschaftlichen Fläche abgeschlossen werden. Je nach Zielsetzung gibt es jedoch sowohl flächendeckende Maßnahmen als auch Maßnahmen auf besonderen Flächen. Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Auswahl von Naturschutz-Maßnahmen auf Acker- und Grünland und die zugehörigen Bedingungen. Falls Sie interessiert sind, wenden Sie sich für weitergehende Informationen an [email protected]. Grünland GL11 GL31 GL5 Acker BS1 BS2 Wertvolle Flächen wurden durch Kartierungen erfasst EA
Maßnahmen

Gesamtbetriebliche Maßnahmen
BV11 Ökolandbau
im 1. + 2. Jahr
im 3. – 5. Jahr
364 €/ha
234 €/haBV12
Aufsattelung Wasserschutz
+115 €/haBV2
Emissionsarme Ausbringung von Gülle mit Nachweis
25 €/m³
max. 40 €/ha LN
Flächendeckende Maßnahmen (Auszug)
Extensive Bewirtschaftung
170 €/ha
Weidenutzung in Hanglage
keine Düngung
Pflegeschnitt
keine Beweidung bis 15. Juli
200 €/ha
+75 €/ha
+85 €/ha
+160 €/ha
Artenreiches Grünland
4 Kennarten
6 kennarten
8 Kennarten
190 €/ha
220 €/ha
310 €/ha
AL1
Anbau vielfältiger Kulturen
Ökobetriebe
100-119 €/ha
44 €/ha
Einjährige Blühstreifen
700-800 €/ha
Mehrjährige Blühstreifen
875-975 €/ha
Maßnahmen auf besonderen Flächen
und bilden sogenannte Gebietskulissen für Fördermaßnahmen.
Im Landkreis Osterode am Harz sind folgende Fördermaßnahmen innerhalb der Gebietskulisse abschließbar:
GL4
Zusatzförderung auf Erschwernisausgleich
Ausgleich nach Punktwerttabelle
(11 €/Punkt/ha)BV12
Aufsattelung auf Ökolandbau, wenn 10 ha oder 25 % der
landwirtschaftlichen Flächeim WVG liegen.
BB1
Besondere Biotope – Beweidung
315 €/ha (Grundbetrag + Zuschlagsvariante bis 510 €/ha möglich) (Magerrasen, montane Wiesen)BB2
Besondere Biotope – Mahd
325 €/ha (Grundbetrag + Zuschlagsvariante bis 755 €/ha möglich)
Maßnahmen auf besonderen Flächen
Der Erschwernisausgleich (EA) wird in Naturschutzgebieten
und in nach § 30 BNatSchG geschützen Biotopen gewährt und soll die durch Umsetzung der NSG-Verordnung
entstandenen Nachteile für den Bewirtschafter ausgleichen.
Erschwernisausgleich
Ausgleich nach Punktwerttabelle
(11 €/Punkt/ha) (Eine freiwillige Aufstockung
von Bewirtschaftungsauflagen ist über GL4 möglich.)

