Wo kann welche Maßnahme abgeschlossen werden?

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Wo kann welche Maßnahme abgeschlossen werden?

Der Naturschutz kann auf jeder landwirtschaftlichen Fläche unterstützt werden.
Je nach Zielsetzung werden flächendeckende Maßnahmen und Maßnahmen auf besonderen Flächen angeboten.


Flächendeckende Maßnahmen

Karte_Gruenland_Netz_NatQ 
Karte 1:  Acker- und Grünlandstandorte

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Einige Agrarumweltmaßnahmen werden flächendeckend für den gesamten Landkreis Osterode am Harz angeboten
(Karte 1). Dazu gehören Maßnahmen auf Grünland
und auf Ackerflächen.
Die Höhe der Förderbeträge erfahren Sie hier …

    gruener Punkt_NatQ  Grünland:
      – GL11 Extensive Bewirtschaftung
      – GL31 Weidenutzungt in Hanglagen (keine Düngung,
                 Pflegeschnitt, keine Beweidung bis 15. Juli)
       – GL5 Artenreiches Grünland
                – 4 Arten
                – 6 Arten
                – 8 Arten

   gelber Punkt_NatQ  Acker:
       AL1 Anbau vielfältiger Kulturen
       – BS1 Einjährige Blühstreifen
       – BS2 Mehrjährige Blühstreifen


Maßnahmen auf besonderen Flächen

 Karte_Schutzgebiete_Netz_NatQ

Karte 2: Schutzgebiete
 

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Die für den Naturschutz besonders wertvollen Gebiete sind
z. T. als Schutzgebiete ausgewiesen (Karte 2).

Die Fördermaßnahme Erschwernisausgleich (EA) wird im Wesentlichen in Naturschutzgebieten und teilweise für besonders geschützte Biotope gewährt.

 

Karte_Foerdermassnahmen_Netz_NatQ

Karte 3 : Gebietskulisse für Förder-maßnahmen 

 

Weitere wertvolle Flächen wurden durch Kartierungen erfasst und bilden sogenannte Gebietskulissen für Fördermaßnahmen (Karte 3). Diese Kulissen sind auf formlosen Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde  erweiterbar bzw. auch neu zu benennen. Aufgrund der Kleinstrukturierung der Gebietskulissen ist eine Zuordnung ihrer Flächen am einfachsten auf Anfrage beim Berater möglich.

Auf den Flächen der Gebietskulisse können Sie als Landwirt folgende Fördermaßnahmen abschliessen:
GL4   Zusatzförderung auf Erschwernisausgleich in      
           Naturschutzgebieten
– BV12 Aufsattelung auf Ökolandbau,  wenn  10 ha  oder
           25%  der  landwirtschaftlichen Fläche im WVG
           liegen.
BB1   Besondere Biotoptypen – Beweidung
           (Magerrasen,  montane Wiesen)
BB2   Besondere Biotoptypen – Mahd