Aufgrund der bestehenden Gefährdungslage hinsichtlich der Geflügelpest ruft der Landkreis Osterode am Harz alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Die Geflügelpest, auch als Aviäre Influenza oder Vogelgrippe bezeichnet, führt beim Auftreten im Hausgeflügel zu umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen, zu erheblichen Belastungen für die Geflügelhalter und kann enorme volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Es handelt sich um eine Viruserkrankung des Geflügels. Die Erkrankung kann sich – je nach Virustyp – beim Geflügel als leicht (niedrigpathogen), aber auch als sehr heftig und schwer (hochpathogen) verlaufend entwickeln. Bestimmte Typen des Virus können auch für den Menschen infektiös sein. Eine Bedrohung der menschlichen Gesundheit bei Kontakt mit Geflügel oder Verzehr von Geflügelfleisch wird jedoch als sehr gering angesehen.
Aktuell gibt es ein hochpathogenes Geflügelpest-Geschehen in Frankreich. Es sind insgesamt 12 Betriebe gewerblicher und privater Haltungen betroffen. In einem gemischten Geflügelbestand in Bayern wurde Anfang Dezember niedrigpathogene aviäre Influenza nachgewiesen. In Niedersachsen trat im Sommer die hochpathogene Form in einem Geflügelbestand im Emsland auf.
Daher werden alle Geflügelhalter gebeten, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Osterode am Harz (Tel. 05522 951-061) Verdachtsfälle wie vermehrtes Verenden von gehaltenem Geflügel unverzüglich zu melden.
Die sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“ sind gemäß Geflügelpestverordnung vorgeschrieben. Dazu gehört, dass bei der Freilandhaltung von Geflügel sichergestellt ist, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die nicht für Wildvögel zugänglich sind. Das Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem müssen Futter und Einstreu so gelagert werden, dass es für Wildvögel nicht zugänglich ist. Gleiches gilt auch für Gegenstände wie z.B. Mistgabeln, Eimer und dergleichen, mit denen das gehaltene Geflügel in Berührung kommen kann. Dies ist sehr wichtig, da Ausscheidungen infizierter Wildvögel zur Verbreitung des Geflügelpestvirus beitragen können! Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, die vorgeschriebenen vorbeugenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Darüber hinaus sollte jeglicher Personenkontakt mit dem Geflügel, den Ausläufen und Stallungen möglichst gering gehalten werden, um Virus-Verschleppungen z.B. über Schuhwerk zu vermeiden.
Die Haltung von Geflügel, auch wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung einiger weniger Tiere handelt, ist beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen. Dies gilt grundsätzlich und unabhängig vom derzeitigen Geflügelpestgeschehen.
Für weitere Informationen steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Osterode am Harz zur Verfügung.