Jetzt hat die Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Osterode am Harz für das gerade abgelaufene Jahr den gerichtlichen Segen erhalten: Mit Urteil vom heutigen Tage (Az.: 3 A 247/15) hat das Verwaltungsgericht auch für 2015 bestätigt, dass Kalkulationsfehler nicht erkennbar sind, und verweist auf seine bisherige Rechtsprechung. Ausführungen finden sich insbesondere zu den in die Kalkulation eingestellten Fixkosten, den Preisen des beauftragten Abfallzweckverbandes Südniedersachsen und die Kosten der stillgelegten Altdeponie Rödermühle.
„Im Jahr 2015 sind nur noch 2 Klagen gegen die aktuellen Abfallgebühren des Landkreises vor Gericht anhängig geworden. Erfolg haben diese Klagen allerdings schon seit Jahren nicht mehr. Wer weiß, welch‘ schwieriges Geschäft die Gebührenkalkulation ist und dass überall juristische Fallstricke lauern, wird dies mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen,“ kommentiert Erster Kreisrat Gero Geißlreiter die Gerichtsentscheidung.
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