Veröffentlichungen des Landkreises Osterode am Harz über Vergaben nach den Vorschriften des Wertgrenzenerlasses des Landes Niedersachsen.
Zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen haben die Organisationseinheiten in der Kreisverwaltung angesichts der gegenwärtigen Schwierigkeiten an den Finanz- und Wirtschaftsmärkten für einen begrenzten Zeitraum bis 31.12.2012 eine höhere Wertgrenzen-Kompetenz bei der Erteilung von Aufträgen für Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge nach den Bestimmungen der Verdingungsordnungen für Leistungen und für Bauleistungen (VOL und VOB) erhalten.
Der Landkreis Osterode am Harz folgt den Empfehlungen des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und veröffentlicht nachstehend zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten im Anschluss an durchgeführte Vergabeverfahren bestimmte Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz.
Von der Veröffentlichung sind betroffen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen 25.000 EUR überschreitet (ohne MwSt).
Bauaufträge nach der VOB/A nach einer
beschränkten Ausschreibung mit einem Auftragsvolumen ab 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer)
freihändigen Vergabe mit einem Auftragsvolumen ab 15.000 EUR (ohne Umsatzsteuer)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A nach einer
beschränkten Ausschreibung und freihändigen Vergabe mit einem Auftragsvolumen ab 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer)
Veröffentlicht werden
Name und Anschrift des Auftraggebers
Ort der Auftragsausführung
Auftragsgegenstand
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Die laufend fortgeschriebene Übersicht mit allen Auftragsvergaben finden Sie in der nachstehenden Auflistung.
Die Eintragungen werden ca. einen Monat nach der Veröffentlichung wieder gelöscht.

