Zuständige Behörde:
Gleichstellungsstelle
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Ansprechpartner:
Gleichstellungsstelle
Gleichstellungsbeauftragte
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Flyer: Politik braucht Frauen
Programm: im Rahmen des Mentoring Programms "Politik braucht Frauen!"
Weitere Informationen gibt es unter www.politik-braucht-frauen.de
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Landkreis Osterode am Harz – |
Gleichstellungsstelle |
Dagmar Frühling – Eder |
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Herzberger Straße |
Telefon: 05522 960 4108 |
| D- 37520 Osterode am Harz |
eMail: [email protected] |
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleich-berechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Sie wirkt nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 des § 4a NLO an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Zur Ver-wirklichung der in Satz 1 genannten Zielsetzung, insbesondere zur Verbesserung der Ver-einbarkeit von Beruf und Familie, kann sie Vorhaben und Maßnahmen anregen, die
- die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung,
- personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes
des Landkreises oder - Angelegenheiten im gesetzlichen Aufgabenbereich des Landkreises betreffen.
Der Kreistag kann der Gleichstellungsbeauftragten weitere Aufgaben zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern übertragen. Die Gleichstellungsbeauftragte kann dem Kreistag hierfür einen Vorschlag vorlegen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar der Landrätin oder dem Landrat unterstellt. Bei der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie an Weisungen nicht gebunden.
Förderantrag
PDF: 18 KB
Förderrichtlinien
PDF: 18 KB
Verwendungsnachweis





