Zuständige Behörde:
Abteilung I.4
Kreiskasse
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Ansprechpartner:
Abteilungsleiterin
Abteilung I.4 – Kreiskasse
Abteilungsleiterin
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Abteilung I.4 – Kreiskasse
Sachbearbeiterin Buchhaltung
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Abteilung I.4 – Kreiskasse
Sachbearbeiterin Buchhaltung
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Abteilung I.4 – Kreiskasse
Sachbearbeiterin Buchhaltung
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Vollzugsbeamter
Abteilung I.4 – Kreiskasse
Vollzugsbeamter
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Vollzugsbeamtin
Abteilung I.4 – Kreiskasse
Sachbearbeiterin Vollstreckung
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Vollzugsbeamtin
Abteilung I.4 – Kreiskasse
Vollzugsbeamtin
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Die Kreiskasse ist dem Fachbereich I angegliedert. Ihr obliegt die Bearbeitung und Abwicklung des gesamten bar- und bargeldlosen Zahlungsverkehrs, einschließlich Mahnung und Vollstreckung.
Bei Überweisungen an den Landkreis Osterode sind folgende Bankverbindungen zu verwenden:
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Osterode am Harz
Institut: Sparkasse Osterode am Harz Postbank Hannover
BLZ: 263 510 15 250 100 30
Konto: 320 4476 5704-300
IBAN: DE02263510150003204476 DE15250100300005704300
BIC: NOLADE21HZB PBNKDEFF250
Bitte geben Sie auf den Überweisungen immer das Kassenzeichen an, welches Sie unserem an Sie gerichteten Schreiben entnehmen können.
Vollstreckung (Gebäude D – Erdgeschoss)
Die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde ist zuständig für die zwangsweise Beitreibung der Rückstände, im Rahmen der Amtshilfe auch für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einsatz eigener Vollstreckungsbeamter oder die Beauftragung von Gerichtsvollziehern gehören ebenso zum Instrumentarium wie das Durchführen von Forderungspfändungen oder die Immobilienvollstreckung, sowie die Geltendmachung von Forderungen in Insolvenzverfahren.
Eine durchgreifende, erfolgreiche Zwangsvollstreckung ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung und Gerechtigkeit gegenüber den vielen pünktlichen Zahlern.
Die Zwangsvollstreckung umfasst:
- Beitreibung eigener öffentlich-rechtlicher Geldforderungen
- Einleitung der Zwangsvollstreckung eigener privatrechtlicher Forderungen
- Beitreibung von Geldforderungen für kreisangehörige Gemeinden
- Beitreibung von Geldforderungen für andere Kommunen im Wege der Amtshilfe
- Beitreibung von Geldforderungen für sonstige Behörden im Wege der Vollstreckungshilfe
Der Landkreis Osterode am Harz – Wir sind Ihr verlässlicher Partner!
– Nutzen Sie Ihre Potentiale durch unseren Service!




