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Tierarzneimittel
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
Zuständige Behörde:
Landkreis Osterode am Harz (VA)
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Katzensteiner Straße 137
37520 Osterode am Harz
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Katzensteiner Straße 137
37520 Osterode am Harz
Ansprechpartner:
Herr Dr. Thomas Patzelt
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Leiter
Katzensteiner Straße 137
37520 Osterode am Harz
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Leiter
Katzensteiner Straße 137
37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 / 951-064
Fax:
05522 / 951-065
E-Mail:
Internet:
Raum:
VA
| Tierarzneimittel |
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Jeder Halter von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, hat ein Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln zu führen und Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebelege aufzubewahren. Tiere die der Lebensmittelgewinnung dienen, sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Nutzgeflügel, Pferde (soweit die Absicht zur Schlachtung im Einhuferpass eingetragen ist), Ziergeflügel und Brieftauben (soweit diese als Lebensmittel genutzt werden sollen). Das Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln und die Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebelege ist nach der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, und zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vom 10.08.2001 (BGBl. I S. 2131) ab dem 24.09.2001 zu führen.
Das Bestandsbuch ist über fünf Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt der letzten Eintragung, aufzubewahren. |
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Für weitere Informationen zum Thema Tierarzneimittel wenden Sie sich bitte an Dr. Thomas Patzelt. |




