Tierarzneimittel

Zuständige Behörde:

Landkreis Osterode am Harz (VA)
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Katzensteiner Straße 137

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 9510-61

Fax:
05522 9510-65

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Ansprechpartner:

 

Herr Dr. Thomas Patzelt
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Leiter
Katzensteiner Straße 137

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 / 951-064

Fax:
05522 / 951-065

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Internet:

Raum:
VA

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  •   Tierarzneimittel

    Jeder Halter von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, hat ein Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln zu führen und Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebelege aufzubewahren. Tiere die der Lebensmittelgewinnung dienen, sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Nutzgeflügel, Pferde (soweit die Absicht zur Schlachtung im Einhuferpass eingetragen ist), Ziergeflügel und Brieftauben (soweit diese als Lebensmittel genutzt werden sollen).

    Das Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln und die Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebelege ist nach der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, und zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vom 10.08.2001 (BGBl. I S. 2131) ab dem 24.09.2001 zu führen.
     
    1. Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg
    1.1 Bei der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie
    1.2

    bei der Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung an Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, bestimmt sind,

    ist vom behandelnden Tierarzt ein Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg (in doppelter Ausfertigung) zu erstellen. Auf diesem ist u.a. anzugeben, ob die Abgabe (auf den Behandlungsfall bezogen) erstmalig oder zum wiederholten Mal erfolgt. Das Original des Beleges ist dem Tierhalter unverzüglich nach Behandlung auszuhändigen und von diesem über 5 Jahre zusammen mit dem Bestandsbuch aufzubewahren.

     

    2. Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln
    Für jeden Tierbestand ist ein Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln zu führen. Im Bestandsbuch sind einzutragen:
    2.1 Anzahl der behandelten Tiere,
    2.2 Art der behandelten Tiere,
    2.3 Identität der behandelten Tiere, so erfasst, dass die Bestimmung von Einzeltieren möglich ist,
    2.4 Standort der behandelten Tiere zum Zeitpunkt der Behandlung; Standortveränderungen sind während einer Behandlung und in der Wartezeit ebenfalls zu dokumentieren,
    2.5 Standort der behandelten Tiere in der Wartezeit,
    2.6 Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels,
    2.7 Nummer des tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebelegs,
    2.8 Art der Verabreichung des Arzneimittels,
    2.9 Verabreichte Menge des Arzneimittels,
    2.10 Datum der Anwendung,
    2.11 Datum evtl. Nachbehandlungen,
    2.12 Wartezeit in Tagen,
    2.13 Name der das Arzneimittel anwendenden Person.
       

    Das Bestandsbuch ist über fünf Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt der letzten Eintragung, aufzubewahren.
      
     

     

    Für weitere Informationen zum Thema Tierarzneimittel wenden Sie sich bitte an Dr. Thomas Patzelt.