GA_Jugendärztlicher Dienst

Zuständige Behörde:

Landkreis Osterode am Harz (GA)
Gesundheitsamt
Abgunst 7

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4555

Fax:
05522 960-4535

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Ansprechpartner:

 

Herr Michael Gutzeit
Gesundheitsamt
Arzt
Abgunst 7

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4532

Fax:
05522 960-4535

E-Mail:

Internet:

Raum:
GA

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Frau Jutta Sperlich-Bode
Gesundheitsamt
Sachbearbeiterin Jugendärztlicher Dienst
Abgunst 7

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4556

Fax:
05522 960-4535

E-Mail:

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Frau Heike Spillner
Gesundheitsamt
Arzthelferin Jugendärztlicher Dienst
Abgunst 7

37520 Osterode am Harz
Telefon:
05522 960-4556

Fax:
05522 960-4535

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  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst


  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Die Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ist vor allem die vorbeugende Betreuung und Beratung der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern vom 1. bis 18. Lebensjahr. Zum Aufgabengebiet gehören die Durchführung der gesetzlich vorgeschiebenen Schuleingangsuntersuchung, Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer, Beratung der Eltern von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern. Beratung in Impffragen sowie Gesundheitsberichterstattung.

    Schuleingangsuntersuchung
    Inklusion
    Sozialmedizinischer Dienst
    Beratung zu Impffragen
    Gesundheitsberichterstattung



    Schuleingangsuntersuchung

    Laut Niedersächsischem Schulgesetz ist die Schuleingangsuntersuchung für alle schulpflichtigen Kinder gesetzlich vorgeschrieben.

    Wir führen die Schuleingangsuntersuchung nach dem “SOPHIA”-Standard durch
    (So
    zialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben)

    Diese umfasst:

    • Überprüfung der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung
    • Schulreife
    • Hör- und Sehtest
    • Impfstatus und Beratung bei Bedarf

    Beratung zu weiteren Untersuchungen mit entsprechenden Fördermaßnahmen.
    Bei schulrelevanten Befunden werden die aufnehmenden Schulleitungen/Lehrer der Schule beraten.

    Dauer der Schuleingangsuntersuchung: ca. 1 Stunde

    Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft nur die Schulleitung. Diese Entscheidung beruht auf den Berichten der Schuleingangsuntersuchung, den Wünschen und Berichten der Eltern und ggf. Berichten des Kindergartens.

     

    Inklusion

    Die „Inklusion“ soll eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Kindes am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Durch ein barrierefreies Umfeld soll die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft ermöglicht werden. Die Inklusion löst nun die Integration ab. Es soll die Anpassung der Schule an das Kind im Vordergrund stehen – nicht umgekehrt.
    Bei uns in Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden.

    Die Grundschulen nehmen seit dem 1. August 2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf.
    Die Eltern in Niedersachsen können grundsätzlich wählen, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.
    Die Grundschulen erhalten für diese Schülerinnen und Schüler zusätzliche Stunden von Förderschullehrkräften (außer für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, die in die sonderpädagogische Grundversorgung eingebunden sind), die sich nach dem besonderen Bedarf der Schülerinnen und Schüler richten.
    Für einen Übergangszeitraum bis 2018 können sogenannte Schwerpunktschulen bestimmt werden, in denen die „Inklusions-Voraussetzungen“ schon geschaffen werden konnten.
    Das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ist so ausgestaltet, dass die Eltern umfassend beraten und beteiligt werden.

    Bisherige Förderschulen können in Niedersachsen mit den Förderschwerpunkten Lernen (Schuljahrgänge 5 bis 10), Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören geführt werden.
    Eine Ausnahme stellen aber die Schuljahrgänge 1 bis 4 der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen dar. Diese wird es künftig nicht mehr geben, da alle Kinder mit einem entsprechenden Unterstützungsbedarf die allgemeinen Schulen besuchen werden.

    Weitere Information auf der der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums unter:

    http://www.mk.niedersachsen.de 

     

    Sozialmedizinischer Dienst:

    Erstellung von Gutachten zu heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Gesundheitsuntersuchungen in Kindergärten, Schulen und Sonderschulen.

     

    Beratung zu Impffragen:

    Rufen Sie bitte im Gesundheitsamt an: 05522 960-555.

    Weitere Information auf der der Seite des Robert-Koch-Instituts unter:

    http://www.rki.de

     

    Gesundheitsberichterstattung

    Gesundheitsberichterstattung (GBE) dient der Information der Gesundheitspolitik, um gesundheitspolitisch relevante Strategien zu entwickeln und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, der Forschung, Akteuren des Gesundheitssystems und der interessierten Öffentlichkeit.

    Sie beschreibt und bewertet den Gesundheitszustand und gesundheitsrelevante Fakten unserer Kinder und Jugendlichen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit, Darstellung und Interpretation gesundheitlicher Aspekte mit regionalem oder überregionalem Bezug.

    Zentrale Aspekte der Gesundheitsberichterstattung für den Bereich Schuleingangsunersuchung sind zum Beispiel:

    • Gesundheit und Gesundheitsstörungen
    • Sozial-emotionale Schulreife
    • Gesundheitliche Risikofaktoren und Risikoverhalten
    • Sozialstruktur
    • Bisherige und empfohlene therapeutische und präventive Maßnahmen
    • Inanspruchnahme des Gesundheitssystems
    • Gesundheitsförderung

     

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