Zuständige Behörde:
Abteilung II.1
Ausländer-/Asyl- Personenstands- und Vertriebenenwesen, ordnungsbehördl.Aufgaben, sonst.Ordn.widrigk
Herzberger Str. 5
37520 Osterode am Harz
Ansprechpartner:
Rettungsdienstbedarfsplan des
Landkreises Osterode am Harz
8. Fortschreibung
1. Rechtsgrundlagen
Der Landkreis Osterode am Harz als Rettungsdienstträger hat den Rettungsdienst
gemäß § 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit sicherzustellen.
Er unterteilt sich wie folgt:
1.1 Notfallrettung
Der Rettungsdienst hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizini-schen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Per-sonen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
1.2 Intensivtransport
Der Rettungsdienst hat lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte unter intensiv-medizinischen Bedingungen in eine andere Behandlungseinrichtung zu verlegen.
1.3 qualifizierter Krankentransport
Der Rettungsdienst hat sonstige Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige zu befördern, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Be-treuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.
1.4 Träger des Rettungsdienstes; Finanzierung
Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes für das Gebiet des Landkreises Osterode am Harz ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG der Landkreis Osterode am Harz. Das Kreisgebiet stellt gleichzeitig den Rettungsdienstbereich nach § 4 Abs. 1 NRettDG dar. Der Rettungsdienst ist gemäß § 3 Abs. 2 NRettDG eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises.
Zur Finanzierung des Rettungsdienstes vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern die notwendigen Gesamtkosten des Rettungsdienstes. Maß-stab für die Notwendigkeit sind die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungs-dienstes.
Zur wirtschaftlichen Durchführung des Rettungsdienstes ist der voraussichtliche Bedarf an Rettungsmitteln festzulegen. Hierzu ist gemäß § 4 Abs. 4 NRettDG in Verbindung mit der Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) vom Träger des Rettungsdienstes im Be-nehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Un-fallversicherung (Kostenträger) ein Bedarfsplan aufzustellen und regelmäßig fortzu-schreiben. Hierbei sind nach § 2 BedarfVO-RettD die in der folgenden Bedarfsbe-messung aufgeführten Punkte zu beachten.
2. Bedarfsbemessung
2.1 Der Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes ist so zu bemessen, dass in jedem Rettungsdienstbereich eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versor-gung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet ist.
2.2 Die Planung der Notfallrettung ist unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse darauf auszurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von einem geeigneten Rettungsmittel bei 95 % der Einsätze innerhalb der Eintreffzeit (Zeitraum vom Beginn der Einsatzentscheidung durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsmittels) von maximal 15 Minuten erreicht werden kann.
2.3 Die Bedarfspläne benachbarter Träger des Rettungsdienstes sind aufeinander abzustimmen, um eine wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes zu ge-währleisten.
2.4 Bei der Vorhaltung von Notfallkapazitäten ist die Spitzenbelastung im Notfallauf-kommen zugrunde zu legen. Jede Rettungswache muss mindestens einen einsatz-bereiten Rettungswagen vorhalten.
2.5 Bei der Bedarfsplanung von einsatzbereit vorzuhaltenden Krankenkraftwagen für den qualifizierten Krankentransport ist eine Regeleintreffzeit von 30 Minuten zugrun-de zu legen.
3. Rettungsdienstbereich des Landkreises Osterode am Harz
Das Gebiet des Landkreis Osterode am Harz umfasst eine Fläche von 636 qkm mit einer Einwohnerzahl von 79879 Einwohnern (Stand: 30.06.2008). Die Stadt Osterode am Harz ist mit 24120 Einwohnern der größte Ballungsraum.
Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang das relativ hohe Durchschnittsalter der Bevölkerung und die Konzentration von Altenheimen, die sich wesentlich auf das Einsatzaufkommen auswirken.
Ein weiterer einsatzbeeinflussender Faktor ist der Tourismus, der ein zeitweilig erhebliches Ansteigen der Einwohnerzahlen nach sich zieht.
4. Verkehrswege
4.1 Straßenverkehrsnetz
Neben einer Vielzahl von Kreis- und Landesstraßen, die das Gebiet des Landkreis Osterode am Harz durchziehen, sind insbesondere folgende Hauptverkehrsstrecken zu nennen:
B 27 Göttingen – Bad Lauterberg im Harz – Braunlage
B 241 Northeim – Osterode am Harz – Clausthal-Zellerfeld
B 242 BAB-Anschluß Seesen – Bad Grund (Harz) – Harzhochstraße (B 4)
B 243 Seesen – Osterode am Harz – Herzberg am Harz – B 27/243 – Bad Lauter-
berg im Harz (4-spurig) –
B 243 Bad Lauterberg im Harz – Nordhausen
4.2 Bahnstrecken
358 Braunschweig – Salzgitter – Seesen – Osterode am Harz – Herzberg am Harz
357 Göttingen – Northeim – Herzberg am Harz – Bad Lauterberg im Harz, Barbis –
Bad Sachsa – Walkenried – Nordhausen
4.3 Verkehrsdichte (Stand: 01.01.2007)
Kfz-Dichte auf 1.000 Einwohner 763
Im Vergleich:
Landkreis Göttingen 612
Landkreis Goslar 651
Landkreis Northeim 737
5. Darstellung des Rettungsdienstes im Landkreis Osterode am Harz und
Festlegung der Strukturen und des Bedarfs
5.1 Rettungsleitstelle (RLS)
Standort Osterode am Harz – Katzenstein
Zur Sicherstellung der Aufgaben nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz wird eine Rettungsleitstelle als integrierte Leitstelle gemeinsam mit der Feuerwehr-Einsatzleitstelle betrieben. Sie nimmt Hilfeersuchen entgegen und veranlasst, koordiniert und lenkt entsprechend der ihr gemeldeten Lage den Einsatz aller Rettungsmittel. Sie ist „rund-um-die-Uhr“ mit mindestens einem Mitarbeiter besetzt.
5.2 Örtliche Einsatzleitung
Die örtliche Einsatzleitung wird bei einem Massenanfall von Verletzten eingesetzt. Sie besteht mindestens aus einer Notärztin oder einem Notarzt, die oder der hierfür besonders fortgebildet sein muss (Leitende Notärztin oder Leitender Notarzt), und einer technischen Leiterin oder einem technischen Leiter (Organisatorischer Leiter – OrgL)
5.3 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLR)
Der Landkreis Osterode am Harz hat einen ärztlichen Leiter Rettungsdienst bestellt. Er leitet den Rettungsdienst außerhalb des Einsatzes in medizinischen Fragen sowie in Angelegenheiten des Qualitätsmanagements und ist für die Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals verantwortlich.
5.4 Einsatzstrategien
Mehrzweckfahrzeug-Strategie:
Der Rettungswagen führt auch den qualifizierten Krankentransport durch.
Nächste-Fahrzeug-Strategie:
Der Rettungswagen, der am schnellsten den Einsatzort erreichen kann, wird ein-gesetzt.
Intensiv-Transportwagen:
Einsatz der Intensiv-Transportwagen aus Göttingen und Ellrich.
5.5 Rettungswachen (RW) – Beauftragung gem. § 5 NRettDG –
5.5.1 Rettungswache Osterode am Harz – Lasfelde mit Fahrzeugstützpunkt Wulften
Fahrzeugvorhaltung RW Osterode am Harz – Lasfelde:
1 Rettungswagen (RTW),
1 Krankentransportwagen (KTW), 1 Mehrzweckfahrzeug (MZF),
1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), 1 Reserve-Rettungswagen
Fahrzeugvorhaltung Fahrzeugstützpunkt Wulften am Harz:
1 Rettungswagen (RTW)
Fahrzeugbesetzung RTW: 1 Rettungssanitäter/-in und 1 Rettungsassistent/-in
(rund-um-die-Uhr)
Fahrzeugbesetzung MZF: 1 Rettungssanitäter/-in und 1 Rettungsassistent/-in
Zeitkorridor Mo-Fr von 07.00 -19.00 Uhr bei 50
Vorhaltestunden
Fahrzeugbesetzung KTW: 1 Rettungssanitäter/-in und 1 Rettungshelfer/-in
Zeitkorridor Mo-Fr von 07.00 -19.00 Uhr bei 34
Vorhaltestunden
Fahrzeugbesetzung NEF: 1 Rettungsassistent/-in und 1 Notarzt/-ärztin
(rund-um-die-Uhr)
Bereichsübergreifender Rettungsdienst RW Osterode am Harz – Lasfelde:
Möglichkeit der Mitversorgung von Riefensbeek-Kamschlacken durch RW Clausthal, Landkreis Goslar
Bereichsübergreifender Rettungsdienst Fahrzeugstützpunkt Wulften am Harz:
Möglichkeit der Mitversorgung der Orte Bilshausen, Landkreis Göttingen, und Katlenburg-Lindau, Landkreis Northeim
Betreiber RW Osterode am Harz – Lasfelde: Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Betreiber Fahrzeugstützpunkt Wulften am Harz: Arbeiter Samariter Bund (ASB)
5.5.2 Rettungswache Herzberg am Harz
Fahrzeugvorhaltung:
1 Rettungswagen (RTW), 1 Krankentransportwagen (KTW),
Fahrzeugbesetzung RTW: 1 Rettungssanitäter/-in und 1 Rettungsassistent/-in
(rund-um-die-Uhr)
Fahrzeugbesetzung KTW: 1 Rettungssanitäter/-in und 1 Rettungshelfer/-in Zeitkorridor Mo-Fr von 07.00-19.00 Uhr bei 30 Vorhaltestunden
Bereichsübergreifender Rettungsdienst:
Möglichkeit der Mitversorgung des Ortes Rhumspringe, Landkreis Göttingen
Betreiber: DRK
5.5.3 Rettungswache Bad Lauterberg im Harz
Fahrzeugvorhaltung:
2 Mehrzweckfahrzeuge (MZF), 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Fahrzeugbesetzung 1. MZF: 1 Rettungssanitäter/-in und 1 Rettungsassistent/-in
Zeitkorridor: Mo-So von 7.30-21 Uhr bei 82 Vorhaltestunden
Fahrzeugbesetzung 2. MZF: 1 Rettungssanitäter/-in und 1 Rettungsassistent/-in
Zeitkorridor: Mo-So von 7.30-21 Uhr bei 30 Vorhaltestunden
Fahrzeugbesetzung NEF : 1 Rettungsassistent/-in und 1 Notarzt/-ärztin
(rund-um-die-Uhr)
Betreiber: ASB
5.5.4 Rettungswache Bad Sachsa
Fahrzeugvorhaltung:
1 Rettungswagen (RTW)
Fahrzeugbesetzung RTW: 1 Rettungssanitäter/-in und 1 Rettungsassistent/-in
(rund-um-die-Uhr)
Bereichsübergreifender Rettungsdienst:
Möglichkeit der Mitversorgung der Gemeinde Hohenstein (Landkreis Nordhausen) Möglichkeit der Mitversorgung der Samtgemeinde Walkenried durch die Rettungswache Ellrich
Betreiber: DRK
6. Notarztsystem
Der Landkreis Osterode am Harz hat gem. § 5 NRettDG zwei Firmen mit der notärztlichen Versorgung beauftragt. Als Notärzte können nur vollapprobierte Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Fachkunde Rettungsdienst oder einer vergleichbaren Qualifikation zum Einsatz kommen.
7. Qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes (§ 19 NRettDG)
Der Firma Franz-Josef Reinhold GmbH, Gieboldehausen, wurde eine befristete Genehmigung bis zum 30.11.2009 für 2 Personenkraftwagen erteilt.
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Alarm und Ausrückordnung Rettungsdienst |
|
für den Rettungsdienst im Landkreis Osterode am Harz |
| AAO
RD |
Schadensumfang | Rettungsmittel und Rettungskräfte | Einsatzleitung |
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1 |
Rettungsdienstlicher Einsatz 1 Patient |
NEF, RTW und KTW nach Lage |
Notarzt Rettungsassistent |
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2 |
Rettungsdienstlicher Einsatz mehr als 1 Patient |
Alle Rettungsmittel nach Lage RTW KTW NEF RTH |
Notarzt ÖEL-RD bei mehr als 2 arztbesetzten Rettungsmitteln |
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3 |
Massenanfall von Verletzten/Betroffenen mehr als 10 Patienten |
Alle RTW und NEF RTH Alarmplan Behandlungsplatz primär 5-RTH Info an Nachbarleitstellen |
ÖEL-Rettungsdienst |
Legende
RTW
Rettungswagen
ÜÖ
überörtlich
LNA
Ltd. Notarzt
NEF
Notarzteinsatzfahrzeug
VA
Vollalarm
OrgL
Organisatorischer Ltr. RD
RTH
Rettungshubschrauber
RA/RS
Rettungsassistent/Rettungssanitäter
B-OrgL
Beauftragter OrgL
SEG
Schnelleinsatzgruppe
NA
Notarzt
KTW4
Krankentransportwagen 4Tragen
LNAGr
LNA-Gruppe (LNA,OrgL,B-OrgL,KBF,
Ltg.Personal) KBF
Kreisbereitschaftsführung
Was ist eine Schnelleinsatzgruppe?
Unter einer Schnelleinsatzgruppe – abgekürzt SEG – versteht man eine Gruppe aus medizinisch und / oder technisch ausgebildeten Einsatzkräften. Diese Gruppen unterstützen den Rettungsdienst bei größeren Schadensfällen und bei einem Massenanfall von Verletzten und schließen dabei die Lücke zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Die Notwendigkeit ergab sich aus der Struktur des Rettungsdienstes. Der Rettungsdienst ist primär auf Individualnotfälle ausgerichtet, bei größeren Schadensfällen ist bis in die frühen 90ziger Jahre oftmals eine Versorgungslücke aufgetreten, da Einheiten des Katastrophenschutzes für die Rettungsdienstunterstützung zu groß und träge waren. Ab ca. 1988 wurden in Deutschland daher oftmals aus den Katastrophenschutzverbänden kleine flexible Einheiten gebildet, welche in der Lage sind, den Rettungsdienst Tag und Nacht schnell und effektiv zu unterstützen: die Schnelleinsatzgruppen der Neuzeit waren gegründet.
In Wirklichkeit ist das Konzept der Schnelleinsatzgruppen aber gar nicht so neu. Dr. H. Hellweg datiert in seinem Referat auf dem 14. Bundeskongress Rettungsdienst 1994 in Köln die ersten Gruppen dieser Art bereits auf das Jahr 1948, weist aber auch auf die aus ähnlichen Motiven wesentlich früher gegründeten Hilfevereine des 19. Jahrhunderts hin, nicht zuletzt den Arbeiter Samariter Bund und das Rote Kreuz. Beispielsweise ist die erste im Landkreis Ebersberg (BRK) gegründete und nach heutigen Merkmalen funktionsfähige Schnelleinsatzgruppe für das Jahr 1979 nachgewiesen. Von einer Schnell- bzw. Sondereinsatzgruppe spricht man, wenn folgende Merkmale weitgehend erfüllt sind:
- in Gruppenstärke taktisch organisiert
- mit eigens dafür bereitgestellten und ausgerüsteten Fahrzeugen
- in der Lage sowohl medizinische als auch technische und organisatorische Maßnahmen in größerem Maß durchzuführen
- schnell mit Funkmeldeempfängern oder ähnlichem alarmierbar (5 bis 20 Minuten)
- der Rettungsleitstelle bekannt und in der Alarm- und Ausrückordnung (AAO im Landkreis Osterode GefahrenstufenAbwehrSchema) fest berücksichtigt und
- zur Rettungsdienstunterstützung vorgesehen.
Typische Aufgaben von Schnelleinsatzgruppen sind:
- Besetzung freier Rettungsmittel
- Einrichtung von Behandlungsmöglichkeiten für eine größere Zahl an Verletzten
- Versorgung und Betreuung von Verletzten
- Betreuung von Betroffenen
- Unterstützung von Rettungsdienst und anderen Hilfsorganisationen
- Transport von Verletzten
- Bereitstellung von Material und Technik und
- Durchführung von Sanitätsbetreuungen bei Großveranstaltungen.
Der Landkreis Osterode verfügt über insgesamt drei Schnelleinsatzgruppen die vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Osterode betrieben werden. Die SEG I umfasst die Gebiete der Stadt Osterode, der Samtgemeinde Hattorf und der Samtgemeinde Bad Grund. Die Städte Herzberg und Bad Lauterberg werden von der SEG II abgedeckt und die Stadt Bad Sachsa und die Samtgemeinde Walkenried durch die SEG III.
Die Sanitäts- und Rettungsdienstliche Einsatzleitung bei Großschadensfällen unterliegt der Örtlicheneinsatzleitung (ÖEL). Die ÖEL ist gemäß dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz mit einem Technischeneinsatzleiter/in (OrgL) und einem Leitenden Notarzt/in (LNA) besetzt. Der Landkreis Osterode verfügt zurzeit über 12 OrgL und 4 LNA, diese sind vom Landkreis Osterode bestellt und 24 Stunden einsatzbereit. Die Mitglieder der ÖEL setzten sich aus hauptamtlichen Rettungssanitätern und Rettungsassistenten des Deutschen Roten Kreuzes und des Arbeiter Samariter Bund zusammen, und wurde im Januar 1999 ins Leben gerufen. Zur Einsatzlenkung stehen der ÖEL zwei Einsatzleitwagen zur Verfügung. Diese sind in Osterode und in Bad Lauterberg stationiert.
Um bei Großschadenslagen Patienten und Verletzt adäquat zu Versorgen wurde ein mobiler Behandlungsplatz eingerichtet. Der Behandlungsplatz besteht aus drei Schnelleinsatzzelten (aufblasbar) zwei Rettungswagen, einen Einsatzleitwagen und einem Mannschaftswagen, dieses sind die Mindestausstattung. Der Behandlungsplatz kann aber, je nach Lage, erweitert werden. Auf dem Behandlungsplatz können gleichzeitig vier Schwerverletzte Personen, vier Mittelschwerverletzte Personen und acht Leichtverletzte Personen versorgt werden. Der Behandlungsplatz wird in Zusammenarbeit mit den drei Schnelleinsatzgruppen, den hauptamtlichen Kräften des Rettungsdienstes, der ÖEL und der Elektrogruppe des THW Bad Lauterberg betrieben. Dem THW kommt dabei die Aufgabe der Versorgung mit Strom, Licht und Wärme zu.



